Organspende

„Struktur- und Kulturwandel in den Transplantationszentren“

Die weitaus meisten Transplantationszentren arbeiten gesetzes- und richtlinienkonform – nur in zwei Programmen wurden systematische Verstöße festgestellt.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Vorbereitung einer Transplantation: Die Lage in den Zentren hat sich deutlich verbessert.

Vorbereitung einer Transplantation: Die Lage in den Zentren hat sich deutlich verbessert.

© Mathias Ernert, Universität

BERLIN. „Seit dem Transplantationsskandal im Jahr 2012 hat in fast allen Transplantationszentren ein Struktur- und Kulturwandel stattgefunden.“ Das sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission nach dem Transplantationsgesetz, Professor Hans Lippert, am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2017/18 vor Journalisten in Berlin.

Der Bericht enthält die Ergebnisse der Überprüfung von 60 Transplantationsprogrammen der 46 Transplantationszentren auf Basis der Krankenakten von 1497 Empfängern postmortal gespendeter Organe. Die Ergebnisse stellte die Vorsitzende der Prüfungskommission Anne-Gret Rinder vor, ehemalige Richterin am Kammergericht Berlin.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse

  • Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass privat versicherte Patienten bevorzugt ein Transplantat und eine Operation erhalten.
  • Die meisten Kliniken halten sich an die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organvergabe.
  • Bei Nieren-, Pankreas und kombinierten Nieren-Pankreas-Transplantationen stellte die Kommission keinerlei Auffälligkeiten fest; nur vereinzelt gibt es Dokumentationsfehler.
  • Auch die Zentren mit Herz-, Lungen- und Lebertransplantationsprogrammen arbeiten „weit überwiegend ordnungsgemäß“. Festgestellt wurden erhebliche positive Veränderungen im Vergleich zur vorangegangenen Prüfperiode.
  • Nur bei den Prüfungen des Herztransplantationsprogramms an der Uniklinik Köln-Lindenthal und des Lebertransplantationszentrums Frankfurt seien systematische Unregelmäßigkeiten von der Kommission festgestellt worden. Ärztliche Direktoren, Landesbehörden und Staatsanwaltschaften wurden informiert.

Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz Organtransplantation der Bundesärztekammer, Professor Hans Lilie, bestätigte die positive Entwicklung. Mit Sicherheit werde der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu führen, dass die Strukturen der Organspende nachhaltig verbessert werden. Dies sei ein „ganz wichtiger Schritt zur Förderung der Organspende“. Lilie: „Zur Zeit herrscht eine unglaubliche Aufbruchstimmung, in Deutschland endlich eine Kultur der Organspende zu schaffen, bei der die Entscheidung darüber, ob man Organspender sein möchte oder nicht, zu einer Selbstverständlichkeit wird“, sagte Lilie.

Zur Frage, ob mit der Widerspruchslösung möglicherweise unzulässig in das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht eingegriffen werde, sagte der Jurist: Hier gehe es nicht um einen Eingriff des Staates, sondern um einen simplen Akt der Mitmenschlichkeit – dem stehe die Gleichgültigkeit bei einer Nichtentscheidung gegenüber.

Überwachung- und Prüfungskommission

» Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 11 und 12 des Transplantationsgesetzes.

» Die Kommissionen werden von der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft und dem GKV-Spitzenverband getragen.

» Sie überprüfen die Einhaltung des TPG und die Richtlinien der BÄK für die Organvergabe.

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