Familienpflege

Konkrete Zahlen fehlen

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NEU-ISENBURG. Während einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz haben im vergangenen Jahr 119 Personen ein Darlehen in Anspruch genommen, bei einer Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz waren es 123.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Über die genaue Zahl von Freistellungen könne keine Aussage getroffen werden, da die Inanspruchnahme nicht meldepflichtig sei.

Auch die Zahl der Darlehen lasse keinen Rückschluss zu, wie viele Beschäftigte diese Option wahrgenommen haben. Es werde aber davon ausgegangen, "dass die Anzahl der Freistellungen deutlich über der Anzahl der Darlehen liegt"

.Die durchschnittliche Höhe des Darlehens bei einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz betrug bei Frauen monatlich 346,76 Euro, bei Männern 482,39 Euro.

Etwas geringer, in der Geschlechteraufschlüsselung aber ähnlich, liegen die Darlehen bei Freistellungen nach dem Familienpflegezeitgesetz: Hier waren es bei Frauen 285,87 Euro, bei Männern 389,57 Euro.

Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2015 zinslose Darlehen für die Pflege- sowie die Familienpflegezeit in Höhe von insgesamt rund 1,02 Millionen Euro bewilligt, etwa 650.000 Euro davon sind ausgezahlt worden.

Das im Dezember 2014 beschlossene Gesetz zur Familienpflegezeit sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf maximal sechs Monate unbezahlte Freistellung zur Pflege eines Angehörigen vor.

Eine aktuelle Umfrage der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte jedoch, dass die Ansprüche nicht vielen bekannt sind (die "Ärzte Zeitung" berichtete): 84 Prozent der Befragten gaben an, sich "eher schlecht" oder "sehr schlecht" über die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informiert zu fühlen. So ist zum Beispiel der großen Mehrheit die Familienpflegezeit unbekannt (ebenfalls 84 Prozent).

Das Bundesfamilienministerium plane, die Wirkungen des im Dezember 2014 beschlossenen Familienpflegezeitgesetzes genauer untersuchen zu lassen. (jk)

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