Uniklinik Düsseldorf
Neues Schichtmodell vor dem Kadi
KÖLN. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster muss über die neuen Dienstpläne am Uniklinikum Düsseldorf entscheiden. Die Leitung und der nichtwissenschaftliche Personalrat streiten bislang ergebnislos über das neue Schichtmodell des Hauses. Seit 1. Januar hat sich die Dauer der Schichtdienste tagsüber von 8,1 auf 7,7 Stunden verkürzt, in der Nacht von 9,5 auf 9 Stunden. Der Personalrat beklagt, dass dadurch für Pfleger und Physiotherapeuten zwölf freie Tage im Jahr wegfallen. Zudem hätten sich die Bedingungen für die Übergabe auf den Stationen verschlechtert.
Das Gremium fühlt sich nicht ausreichend in die Entscheidungen eingebunden. Die Klinikleitung argumentiert mit der Dringlichkeit der Umsetzung, die einer Entlastung des Personals und einer verbesserten Patientenversorgung diene. Im Februar hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag des Personalrats zur Rücknahme des neuen Modells abgelehnt (Az.: 40 L 74/18.PVL). Damit werde erstmals seit Jahren das Arbeitszeitgesetz deutlich besser eingehalten, so das Gericht. Die gegen den Beschluss gerichtete Beschwerde des Personalrats blieb ohne Erfolg. Jetzt ist das OVG am Zug. (iss)