Gutachten

Neue Bewertungen für „Pflege-TÜV“liegen vor

Die Entscheidung fällt oft nicht leicht: Welches Pflegeheim passt für einen Angehörigen am besten? Die bisherige Beurteilung – häufig mit Traumnoten – war in der Kritik. Jetzt liegt ein konkretes Alternativ-Konzept auf dem Tisch.

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Mehr Qualität in Pflegeeinrichtungen: Ein Gutachten empfiehlt Prüfungen mit einer Bewertung in vier Kategorien.

Mehr Qualität in Pflegeeinrichtungen: Ein Gutachten empfiehlt Prüfungen mit einer Bewertung in vier Kategorien.

© Uwe Annas/stock.adobe.com

BERLIN. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen für die Suche nach einem guten Heim künftig aussagekräftigere Bewertungen bekommen. Das sehen Empfehlungen für einen neuen „Pflege-Tüv“ vor, die Wissenschaftler nun vorgelegt haben.

Damit soll die tatsächliche Situation in den Einrichtungen realistischer erfasst werden. Abgelöst werden soll auch das bisherige System mit umstrittenen Pflegenoten, die generell so positiv ausfallen, dass kaum Vergleiche möglich sind. Kommen soll die Umstellung voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres.

Das Gutachten beschreibt Grundzüge eines neuen Prüfverfahrens. Dabei soll grundsätzlich der „Blick auf die tatsächliche Lebens- und Versorgungssituation“ Vorrang vor der Beurteilung von Aufzeichnungen haben, wie es in der Konzeption heißt. In Auftrag gegeben worden war sie im vergangenen Jahr vom gemeinsamen „Qualitätsausschuss“ von Pflegekassen und Leistungserbringern wie Heimen und Pflegediensten.

Kritik an bisherigen Pflegenoten

Die Reform des Pflege-TÜV ist seit längerem überfällig. Die bisherigen Heim-Bewertungen kranken vor allem daran, dass sie sich schwerpunktmäßig auf die Dokumentation der Heime stützten, also das Festhalten der Pflege-Arbeit in Unterlagen.

Zentraler Kritikpunkt an den online abrufbaren Benotungen ist zudem ihre mangelnde Aussagekraft. So erzielten im Oktober Pflegeheime eine bundesweite Durchschnittsnote von 1,2. Von Land zu Land variierten die Noten zwischen 1,1 und 1,4. „Ein TÜV, bei dem heute fast jedes Heim ein „sehr gut“ bekommt, verdient seinen Namen nicht“, sagte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kürzlich der Funke-Mediengruppe.

Künftig soll konkret geschaut werden, wie gut die Pflege wirklich ist – zum Beispiel beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag, bei schweren Stürzen oder Wundliegen im Bett. Ergebnisse dazu sollen Heime erst einmal für alle Heimbewohner erfassen – als Basis der künftigen Bewertung, wie die Gutachter vorschlagen.

Neue Bewertung erfasst mehr die Bedürfnisse von Heimbewohnern

Hierfür folgt eine externe Prüfung durch Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, die sich in einer Stichprobe ein Bild von bis zu neun Bewohnern machen sollen. An erster Stelle stehe dabei nicht die allgemeine Frage nach der Eignung von Konzepten oder organisatorischen Festlegungen, heißt es im Gutachten. Vielmehr geht es darum, ob Bewohner den „Bedürfnissen entsprechend Unterstützung“ erhalten.

Anstelle der Pflegenoten schlagen die Wissenschaftler ein neues Bewertungssystem für die externe Prüfung vor – vier Kategorien, die mit quadratischen Kästchen symbolisiert werden sollen. Entsprechende Vorschläge dazu waren bereits im Vorfeld geäußert geworden.

In diesen vier Kategorien soll eine Bewertung erfolgen:

  • keine oder geringe Qualitätsdefizite
  • moderate Qualitätsdefizite,
  • erhebliche Qualitätsdefizite,
  • schwerwiegende Qualitätsdefizite.

Dabei stehen vier Punkte für die beste Bewertung, ein Punkt für die schlechteste. Ergänzend sollen Menschen auf Heimsuche weitere Informationen zu Ausstattung und besonderen Angeboten der Einrichtung bekommen - vom Internetzugang über Gedächtnistraining bis zum Friseur.

Bis zu einer Umsetzung sind aber noch weitere Klärungen nötig. Spahn peilt an, im Herbst 2019 das Bewertungssystem umzustellen und im Anschluss die Informationen über die Heime. Erste Reaktionen auf die Vorschläge der Gutachter fallen zwiespältig aus.

Erste Reaktionen auf neue Vorschläge

Die Bertelsmann Stiftung und ihr Portal „Weisse Liste“, das bei der Online-Suche in Gesundheitsfragen helfen will, sehen einen „deutlichen Fortschritt“ im Vergleich zum bisherigen System mit „irreführenden Pflegenoten“.

Der Gesetzgeber dürfe die Akteure aber nicht weiter sich selbst überlassen, sagte der Gesundheitsexperte der Stiftung, Stefan Etgeton. „Er muss für Transparenz im Verfahren und freien Datenzugang für alle sorgen, die sich ernsthaft um gute Verbraucherinformation bemühen.“

Johannes Strotbek, Projektmanager der „Weissen Liste“ kritisierte, die Vorgaben zur Qualitätsdarstellung seien weder zeitgemäß noch verbrauchergerecht. „Sie gefährden den Fortschritt, der mit der Einführung des neuen Pflege-TÜV möglich wäre.“ (dpa)

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