Bundesrat
Kritik an Ausbildungsreform, Haken am TSVG
Der Bundesrat moniert die Reform der Psychotherapeutenausbildung und setzt Pflege-Debatte ab.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag seine Vorbehalte zu mehreren Gesetzesvorhaben des Bundes formuliert. Doch ein Ländervorstoß zur Reform der Pflegefinanzierung erhielt schon im Vorfeld Gegenwind. Als Folge nahmen die Länder Hamburg, Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein den Punkt kurzfristig von der Tagesordnung. Grund sei eine Blockade der Unions-geführten Länder.
Durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes bleibe der Antrag auf unbestimmte Zeit im Bundesratsverfahren und könne jederzeit wieder aufgerufen werden, sagte ein Sprecher der Hamburger Senatsverwaltung der „Ärzte Zeitung“. Ziel des Antrags war, die steigenden finanziellen Belastungen der Bewohner von Altenpflegeheimen zu begrenzen.
Dies hätte eine tief greifende Reform der Pflegeversicherung erfordert. Als Gründe für die perspektivisch exponentiell steigenden Eigenanteile an den Pflegekosten werden aus der großen Koalition selbst heraus neue Personalschlüssel und die geplanten einheitlichen Tariflöhne für Pflegefachkräfte genannt.
Die geplante Ausbildungsreform in der Psychotherapie haben die Länder mit einem umfangreichen Paket an Änderungswünschen versehen. So lehnt der Bundesrat ab, dass das Studium laut Gesetzentwurf nicht an Fachhochschulen angeboten werden darf. Zu gering fallen aus Sicht der Länder die vorgesehenen Praxisanteile im Studienverlauf aus. Schließlich wird gefordert, dass der Bund die Kosten für den neuen Studiengang vollständig übernehmen soll.
Endgültig einen Haken haben die Länder an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gemacht. Sie verzichteten darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, monierten aber einer Entschließung, unzureichend in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden zu sein. Besonders die Regelungen zur Versorgung von Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen geißeln die Länder als nicht praxistauglich.
An seine Ausschüsse überwiesen hat der Bundesrat einen Antrag Schleswig-Holsteins, mit dem der Elternunterhalt bei Pflegebedürftigen neu gefasst werden soll. Kinder müssten erst dann für die Kosten aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. (fst/af)