Bayern
Gericht kippt Pflegevolksbegehren
MÜNCHEN. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand in Krankenhäusern für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Richter liegt die Gesetzgebungskompetenz dafür beim Bund. Zuvor hatte bereits das Landesinnenministerium diese Ansicht vertreten.
Nach Angaben der Initiatoren hatten mehr als 100.000 Bürger sich mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ ausgesprochen. Damit wollten sie sich unter anderem für einen besseren Personalschlüssel einsetzen. Die Initiative wird von einem breiten Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Vereinen unterstützt.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert, begründete die Ablehnung damit, dass für diesen Bereich der Bund zuständig sei. Der Landesgesetzgeber habe auf diesem Feld keine Kompetenz und dürfe keine „konkurrierende Gesetzgebung“ betreiben.
Die Initiatoren des Volksbegehrens reagierten enttäuscht, erklärten aber, keinen weiteren Anlauf starten zu wollen. Stattdessen wolle man nun politischen Druck auf die bayerische Staatsregierung ausüben, um die Personalsituation in Kliniken zu verbessern. Nach Angaben der Initiatoren fehlen in Bayerns Krankenhäusern etwa 12.000 Stellen.
Die Folgen seien überlastete Pflegekräfte, überfüllte Notaufnahmen und zu wenig Zeit für die Versorgung von Patienten. Um die Situation zu verbessern, fordern die Initiatoren mehr Personal im Krankenhaus. Darüber hinaus plädieren sie für härtere Hygienevorgaben.
Den Antrag auf das Volksbegehren hatte das Innenministerium im April dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Das Ministerium hatte – ähnlich wie nun der Verfassungsgerichtshof – das Begehren für gesetzlich unzulässig gehalten. (sct)