Personaluntergrenzen

Harte Attacken gegen die DKG

In die Debatte um Personaluntergrenzen in der Pflege kommt ein neuer Ton. Ein CDU-Politiker wirft der Klinik-Lobby Versagen vor – und droht massiv.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Schlaganfallversorgung in der Neurologie. Auch dafür hat Gesundheitsminister Jens Spahn jetzt Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt.

Schlaganfallversorgung in der Neurologie. Auch dafür hat Gesundheitsminister Jens Spahn jetzt Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt.

© michalke / imago

BERLIN. Einen Rauswurf der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) aus allen Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung schließt der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß nicht mehr aus.

Er reagierte damit auf den wiederholten Ausstieg der DKG aus den Verhandlungen über Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Krankenhäusern. „Zu einer funktionierenden Selbstverwaltung gehören Akteure, die Verantwortung übernehmen“, sagte Krauß am Mittwoch in Berlin.

Verhinderungsstrategien würden keine Erfolge mehr zeitigen, warnte Krauß. Nichthandeln der Selbstverwaltung werde künftig immer in eine Ersatzvornahme durch das Gesundheitsministerium münden.

Die DKG ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Ihr sind per Gesetz die Wahrnehmung von Aufgaben in der Selbstverwaltung übertragen.

Neue Untergrenzen

  • Herzchirurgie Tag: Je Fachkraft 7 Patienten; Nacht: 15 Patienten
  • Neurologie Tag: 1:10; Nacht: 20 Stroke Unit Tag: 1:3; Nacht: 5
  • Neurol. Frührehabilitation Tag: 1:5; Nacht: 12

In der Folge eines Stellungnahmeverfahrens am Montagabend hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen Referentenentwurf für Pflegepersonaluntergrenzen in vier weiteren Klinikbereichen als Ersatzvornahme formulieren lassen.

Rote Linien

Der Entwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Die Untergrenzen seien rote Linien, unterhalb derer das Patientenwohl in Gefahr sei, hieß es am Mittwoch im Ministerium. Man gehe nicht davon aus, dass die Krankenhäuser wegen der PpUG reihenweise Stationen stilllegen müssten. Bereits die ersten vier Untergrenzen – unter anderem die für Intensivstationen – waren nach gescheiterten Verhandlungen vom Gesundheitsminister vorgegeben worden.

Die DKG wiederum hob in ihrer Stellungnahme darauf ab, dass aufgrund der Personaluntergrenzen Kliniken zum Beispiel Plätze in Intensivstationen vorübergehend oder ganz hätten schließen müssen. Die ab 2020 vorgesehenen Untergrenzen für die Schlaganfallversorgung seien hochproblematisch.

„Aufgrund der für Schlaganfallpatienten auf den Intensivstationen und in der Frührehabilitation ohnehin geltenden engen Leistungserbringervoraussetzungen, zu denen auch Personalvorgaben gehören, sollte von weiteren die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser einschränkenden Vorgaben gänzlich Abstand genommen werden“, kommentierte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum die Ersatzvornahme.

Der GKV-Spitzenverband sieht als zentrale Herausforderung auch in der Frage der PpUG eine „Veränderung der Krankenhausstrukturen“ vor allem in den alten Bundesländern.

Spahn hat in seiner Vorlage die bisherigen Untergrenzen nicht verschärft. Ab 2020 dürfen allerdings auf Intensivstationen nachts keine Pflegehelfer mehr eingesetzt werden. Das gilt auch für die Herzchirurgie. In den Stroke Units dürfen ohnehin ausschließlich Fachkräfte tätig sein.

Lesen Sie dazu auch: Pflegepersonaluntergrenzen: Spahn plant neue Regelungen

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