Pläne

CSU will Reform der Eingliederungshilfe

Die CSU-Landesgruppe deutet Bereitschaft an, Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch ein Bundesgesetz zu entlasten. Auch inhaltliche Reformen seien nötig: Die Leistungen sollten sich mehr an der betroffenen Person und weniger an Institutionen und Trägern ausrichten, heißt es in einem Beschlussentwurf.

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WILDBAD KREUTH. Die CSU will die Kommunen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finanziell entlasten.

Aber auch inhaltlich soll diese Leistung reformiert werden, hießt es in einem Beschlussentwurf der CSU-Landesgruppe. Dieser soll bei der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth beraten werden.

Die Eingliederungshilfe hat die Funktion, eine drohende Behinderung zu verhindern, die Folgen einer Behinderung zu mildern sowie dem Betroffenen ein weitgehend selbstständiges Leben ermöglichen.

Zuletzt 788.000 Menschen haben zuletzt diese Leistung erhalten, die Kosten machen inzwischen 56 Prozent der Sozialhilfeausgaben der Kommunen aus. Insgesamt 13,8 Milliarden Euro geben Städte und Gemeinden dafür jährlich aus.

Teilentlastung für Kommunen

Die CSU-Landesgruppe plädiert dafür, ein Bundesleistungsgesetz aufzulegen, das die Kommunen bei dieser Leistung teilweise entlasten soll. Ein solcher Schritt sei "unabdingbar", heißt es in dem Papier.

Allerdings macht die CSU auch klar, dass Kommunen und Länder "nicht aus der finanziellen Verantwortung" entlassen würden.

Zugleich will die Landesgruppe die Eingliederungshilfe auch neu ausrichten. Es sei nicht mehr zeitgemäß, "Menschen mit Behinderungen auf das System der Sozialhilfe zu verweisen". Daher solle die Leistung zu "einem modernen Teilhaberecht" ausgestaltet werden.

So plant die CSU, bei der Unterbringung nicht die Einrichtung, sondern den Menschen mit seinen individuellen Bedarfen in den Mittelpunkt zu stellen, heißt es.

Verzahnung mit Pflegereform nötig

Weiterhin mahnt die Landesgruppe an, das geplante Bundesgesetz mit der Pflegereform zu verzahnen. Bislang können behinderte Menschen, die Anspruch auf Pflegeleistungen nach Sozialgesetzbuch XI haben, nur eingeschränkt profitieren, wenn sie in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben.

Allerdings: Würden Menschen mit Behinderungen vollständig in die Pflegeversicherung einbezogen, könnten Mehrausgaben von bis zu zwei Milliarden Euro entstehen.

Die Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechtskreisen müsse bei einer Reform der Eingliederungshilfe geklärt werden, fordert die CSU-Landesgruppe.

Zudem spricht sich die CSU dafür aus, dass behinderte Kinder und ihre Eltern künftig Leistungen aus einer Hand erhalten können.

Dafür soll geprüft werden, inwiefern die Leistungen für Kinder und Jugendliche aus den Sozialgesetzbüchern VIII und XII zusammengeführt bei einem Träger zusammengeführt werden können. (fst)

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