Psychotherapie
DPtV und Kasse erweitern Selektivvertrag
STUTTGART. Die Bosch BKK (rund 220.000 Versicherte) und die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) haben ihren seit 2013 bestehenden Selektivvertrag zur akutpsychotherapeutschen Versorgung aktualisiert. Neben den Zuschlägen für probatorische Sitzungen und die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie wurden ein Kooperationszuschlag und ein Zuschlag zur biografischen Anamnese neu vereinbart. Teilnehmende Psychotherapeuten verpflichten sich zu zeitnahen Abklärungs- und Behandlungsterminen für Versicherte der Kasse. Vertragsleistungen würden über die jeweilige KV abgerechnet und ausgezahlt. (eb)