TSVG

Psychotherapeuten werfen der Koalition Diskriminierung vor

Die Psychotherapeuten laufen Sturm gegen das TSVG. Sie fordern gleiche Rechte für ihre Patienten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Psychotherapeuten attackieren die Pläne der Regierung, eine gestufte und gesteuerte Versorgung in der Psychotherapie-Richtlinie zu verankern.

Die Psychotherapeuten attackieren die Pläne der Regierung, eine gestufte und gesteuerte Versorgung in der Psychotherapie-Richtlinie zu verankern.

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

BERLIN. Die Psychotherapeuten liegen über Kreuz mit Plänen der Koalition. Die will, dass Patienten schneller an Termine für Behandlungen kommen. Dafür will sie den Zugang zur Psychotherapie neu regeln. Vor der eigentlichen Behandlung soll eine zusätzliche Begutachtung über die Dringlichkeit stehen.

Die Therapeuten sind sauer über diesen Passus im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das am Freitag im Bundestag beraten werden soll: „Menschen mit psychischen Erkrankungen haben das gleiche Recht auf freie Wahl ihres Behandlers wie somatische Patienten“, sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (bptk) Dr. Dietrich Munz am Dienstag in Berlin. Alles andere sei eine Diskriminierung psychisch kranker Menschen.

Die Kassen unterstützen das Vorhaben der Regierung. Vor allem schwere Fälle könnten profitieren. Idealerweise sollte der Hausarzt die Steuerung übernehmen und den Suchprozess nach Therapeuten mit freiem Termin zu erleichtern, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands am Dienstag der „Ärzte Zeitung“. Es gebe viele Therapeuten, aber nicht alle füllten ihren Versorgungsauftrag voll aus.

Überflüssige Reformen

Munz hält die geplante Neuerung für überflüssig. Mit der Psychotherapie-Sprechstunde gebe es seit April 2017 bereits eine nach Dringlichkeit und Schwere gesteuerte Versorgung. Zu diesem Zeitpunkt trat die Novelle der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft.

Die Kammer räumt ein, dass die Sprechstunde Änderungen im Praxisablauf ausgelöst habe. Mehr Patienten als ursprünglich angenommen, benötigten eine Akutbehandlung. Ausweislich einer Auswertung von 240.000 Abrechnungsdaten aus dem 2. Quartal 2017 wurden 16,5 Prozent der Patienten als akut behandlungsbedürftig eingestuft.

Weitere 9,5 Prozent erhielten eine Langzeittherapie, der Rest eine Kurzzeittherapie. Für die beiden letzten Gruppen entstehen daher immer noch Wartezeiten. Jeder dritte Patient, der eine Richtlinienpsychotherapie benötige, könne die Behandlung erst fünf bis sieben Monate nach der Diagnose beginnen.

Die Psychotherapeutenkammer fordert daher, statt eine zusätzliche Steuerungsebene zu schaffen, mehr Niederlassung zu ermöglichen. 1500 Psychotherapeuten sollten sich sofort außerhalb der Ballungsräume niederlassen können. Im Anschluss sollte die Bedarfsplanung auf Basis der Morbidität in der Bevölkerung neu aufgestellt werden. Zudem sollten sowohl die Sprechstunde als auch die Akutbehandlung höher vergütet werden, forderte Munz.

Genug gesteuert?

  • 42,2 Prozent der Patienten in der psychotherapeutische Sprechstunde werden nicht weiter behandelt.
  • 57,8 Prozent werden in die Akutbehandlung, die Kurz- oder Langzeittherapie gesteuert.
  • 32,2 Prozent warten nach der Sprechstunde zwei bis drei Quartale auf den Beginn der Behandlung.

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zeichen stehen auf Regulierung

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