Baden-Württemberg
DAK und MEDI starten Diabetes-Vertrag
Facharztvertrag stellt Ärzten höhere Vergütung als im Kollektivvertrag in Aussicht.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die DAK-Gesundheit und der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg haben einen Facharztvertrag geschlossen, durch den die Versorgung von Diabetikern im Südwesten verbessert werden soll.
Teilnehmende Ärzte würden für ihre Leistungen eine „deutlich bessere Vergütung“ als im Kollektivvertrag erhalten, heißt es. Bezahlt würden beispielsweise Schulungen, in denen Patienten den Umgang mit Blutzuckermessgeräten lernen. Die Kasse mit 700 000 Versicherten im Südwesten verspricht ihren Mitgliedern verringerte Wartezeiten und einen Erstkontakt zu einem Facharzt zwei Wochen nach Anmeldung. Ärzte können sich in die Vereinbarung nach Paragraf 140a SGB V sofort einschreiben, die Behandlung von Patienten startet ab Anfang 2020.
Teilnehmen können Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie, Allgemeinärzte und Pädiater mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft“ sowie Pädiater mit der Anerkennung „Kinderendokrinologie und -Diabetologie“. Nachweisen müssen eingeschriebene Ärzte die Behandlung von mindestens 40 Typ-1-Diabetikern und 200 Typ-2-Diabetikern pro Quartal (nicht Pädiater). Sie müssen an mindestens zwei Qualitätszirkeln pro Jahr teilnehmen, auch Diabetesberater müssen spezifische Fortbildungsnachweise erbringen.
Der Vertrag sieht in verschiedenen Versorgungsmodulen mehrere Vergütungspauschalen in Höhe von 20 Euro vor, so etwa im Bereich der diabetischen Neuropathie, LUTS (Lower Urinary Tract Symptoms), bei PAVK, bei Fettleber und bei chronischer Nierenkrankheit. Ersteinstellung und Folgebetreuung bei der kontinuierlichen Glukosemessung in Echtzeit (rtCGM) werden mit 17 Euro (Arzt) und zehn Euro (Diabetesberater) vergütet. Vergleichbare Honorarpositionen gelten für die Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen (CSII). Bei Patientinnen mit Gestationsdiabetes kann der Arzt einmalig 80 Euro pro Schwangerschaft abrechnen, der Diabetesberater zehn Euro je Einheit. (fst)