Hospiz Stiftung sieht Politiker in der Pflicht

KÖLN (iss). Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert den Umgang des Bundestages mit dem Thema Patientenverfügungen. Obwohl dringender Handlungsbedarf bestehe, komme der gesetzgeberische Prozess einfach nicht in Gang, bemängelt der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch.

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Zurzeit sei die rechtliche Lage sowohl für Patienten als auch für Ärzte und Vormundschaftsrichter unklar. "Wir brauchen ein Patientenverfügungsgesetz", fordert Brysch.

Der Gesetzesentwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker ist in den Bundestag eingebracht, der des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach aber noch nicht. Das müsse Bosbach schleunigst nachholen, sagt Brysch.

Zwar lehnt die Deutsche Hospiz Stiftung beide Entwürfe ab - den Stünkers, weil er zu sehr auf die Selbstbestimmung abziele und den von Bosbach, weil die Fürsorgepflicht des Staates zu viel Gewicht habe. Die Auseinandersetzung mit beiden Entwürfen sei aber notwendig, um auf ihrer Basis ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen.

"Wir brauchen die Diskussion im Bundestag", sagt Brysch. Ein Gesetz muss seiner Ansicht nach die Aspekte Selbstbestimmungsrecht und staatliche Fürsorgepflicht sinnvoll zusammenführen.

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