Sterbehilfe-Gesetz

Regierung streicht Ärzte

Die Justizministerin unter Beschuss: Kaum waren ihre Pläne für ein Gesetz gegen Sterbehilfe veröffentlicht, lief die Ärzteschaft Sturm. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf durchgewunken - mit einer wesentlichen Änderung.

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Zimmer der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zürich.

Zimmer der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zürich.

© Gaetan Bally / dpa

BERLIN (af/sun). Nach deutschem Recht wird nicht bestraft, wer einem Sterbewilligen beim Suizid hilft, ihn zum Beispiel zu einer Sterbehilfeorganisation bringt.

Das soll sich ändern. Wer mit der Suizidhilfe Geld verdienen will, soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen rechnen müssen. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Das Gesetzesvorhaben aus dem Justizministerium hatte im Vorfeld für viel Wirbel gesorgt. In der Begründung wurden Ärzte ausdrücklich als mögliche straffrei ausgehende Sterbehelfer angeführt.

"In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde", hieß es darin.

Und weiter: "Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann."

Die Formulierung hatte Protest bei der Bundesärztekammer ausgelöst. BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery befürchtete, darin lägen die Wurzeln einer gesetzlichen Grundlage für Ärzte als Sterbehelfer.

Eine Büchse der Pandora?

Der Widerspruch hatte Erfolg: Im Kabinettsentwurf von Mittwoch ist die Erwähnung der beiden Berufsgruppen nun ersatzlos gestrichen. Schon der 114. Ärztetag in Kiel hatte klargestellt, dass es Ärzten verboten sei, Patienten auf deren Verlangen hin zu töten.

Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich sicher, dass Ärzte weiterhin bei Patienten mit infauster Diagnose passive Sterbehilfe leisten können, wenn der Patient keine lebensverlängernde Behandlung mehr wünscht.

Auch die indirekte Sterbehilfe bleibt straffrei. Dabei handelt es sich vor allem um die Verordnung starker Schmerzmittel, wobei eine Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge möglich ist.

Weil die Strafandrohung nur auf kommerzielle Anbieter von Sterbehilfe und nicht auf alle zielt, sehen Patientenschützer die Büchse der Pandora nun geöffnet.

"In einem nächsten Schritt werde in Deutschland die Zulassung tödlicher Medikamente gefordert werden", ist sich der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sicher.

Er hofft darauf, dass im nun anstehenden Verfahren im Bundestag jede Form geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt wird.

Hoffnung erhält Brysch von der Union. Auch dort ist einigen Abgeordneten der jetzt vorliegende Entwurf zu liberal. "Das Problem ist, dass sozusagen in einem Nebensatz, en passant, der Beihilfe zur Sterbehilfe, zum Selbstmord durch nahestehende Ärzte und Pflegekräfte straffrei gestellt werden sollen", sagte Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der "Ärzte Zeitung".

Spahn: "Das ist die schiefe Bahn, da fangen ja schon die Definitionsprobleme an. Daher muss das Gesetz im parlamentarischen Verfahren hier wieder auf seinen Kern, den Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe, reduziert werden."

Allerdings gibt es von ihm auch Zustimmung: "Was richtig ist an dem Entwurf, und das ist der größte Teil, ist das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Es soll und darf keinen Handel mit dem Tod geben."

Erleichterung herrschte auch beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa): "Pflegekräfte helfen den Menschen beim Leben, aber nicht beim Suizid. Es ist weder die Aufgabe der Pflegekräfte noch der Pflegeeinrichtungen, Sterbehilfe zu leisten", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer.

Nichtsdestotrotz werde man prüfen, welche Auswirkungen die vorgesehene Straffreiheit für nahestehende Personen auf die Pflege hat.

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