Erweiterter Basis-Ultraschall

Übergangsregeln für Gynäkologen im Norden

KV und Kassen ersparen Frauenärzten den Weg der Kostenerstattung.

Veröffentlicht:

BAD SEGEBERG. KV und Kassen in Schleswig-Holstein haben eine Übergangsregelung zur Vergütung der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung und der vorausgehenden Beratung getroffen.

Damit können die Frauenärzte im Norden diese Leistungen seit diesem Monat bis zum In-Kraft-Treten einer EBM- Regelung abrechnen und müssen nicht - wie von der KBV empfohlen - den Weg der Kostenerstattung wählen.

Den Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe stehen damit ab sofort zwei Pseudo-Gebührenordnungspositionen zur Verfügung, die im Rahmen der Quartalsabrechnung anzusetzen sind und extrabudgetär vergütet werden:

99050A : Beratung und Aufklärung der Schwangeren über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen der Untersuchung, hierfür beträgt die Vergütung 8,74 Euro.

99050 B: Sonografie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen besonders qualifizierten Untersucher, hierfür beträgt die Vergütung 110,75 Euro.

99050B erfordert Fachkundebescheinigung

Die Abrechnung der Ziffer 99050B ist nur möglich, wenn dem Gynäkologen eine Fachkundebescheinigung für die genannte Leistung erteilt wurde.

Die Positionen können für alle weiblichen Versicherten der jeweiligen Kassen angesetzt werden, die ihren Wohnsitz gemäß Versichertenkarte in Schleswig-Holstein haben. Ausnahme: Bei Versicherten der BKKen, der LKK sowie der Knappschaft ist der Wohnsitz nicht ausschlaggebend.

Zuvor war die Abrechnung über Kostenerstattung bei einigen Ärzten auf Unverständnis gestoßen, sie hatten eine Abrechnungsmöglichkeit über die KV gefordert. Auch Kassen hatten sich dafür ausgesprochen. (di)

Mehr zum Thema

Kommentar zur Homöopathie-Debatte beim Ärztetag

Leben und leben lassen

Kommentar zur Ärztetagsdebatte

Kleines Karo statt klare Koordination der Versorgung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden