Erweiterter Basis-Ultraschall

Übergangsregeln für Gynäkologen im Norden

KV und Kassen ersparen Frauenärzten den Weg der Kostenerstattung.

Veröffentlicht:

BAD SEGEBERG. KV und Kassen in Schleswig-Holstein haben eine Übergangsregelung zur Vergütung der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung und der vorausgehenden Beratung getroffen.

Damit können die Frauenärzte im Norden diese Leistungen seit diesem Monat bis zum In-Kraft-Treten einer EBM- Regelung abrechnen und müssen nicht - wie von der KBV empfohlen - den Weg der Kostenerstattung wählen.

Den Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe stehen damit ab sofort zwei Pseudo-Gebührenordnungspositionen zur Verfügung, die im Rahmen der Quartalsabrechnung anzusetzen sind und extrabudgetär vergütet werden:

99050A : Beratung und Aufklärung der Schwangeren über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen der Untersuchung, hierfür beträgt die Vergütung 8,74 Euro.

99050 B: Sonografie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen besonders qualifizierten Untersucher, hierfür beträgt die Vergütung 110,75 Euro.

99050B erfordert Fachkundebescheinigung

Die Abrechnung der Ziffer 99050B ist nur möglich, wenn dem Gynäkologen eine Fachkundebescheinigung für die genannte Leistung erteilt wurde.

Die Positionen können für alle weiblichen Versicherten der jeweiligen Kassen angesetzt werden, die ihren Wohnsitz gemäß Versichertenkarte in Schleswig-Holstein haben. Ausnahme: Bei Versicherten der BKKen, der LKK sowie der Knappschaft ist der Wohnsitz nicht ausschlaggebend.

Zuvor war die Abrechnung über Kostenerstattung bei einigen Ärzten auf Unverständnis gestoßen, sie hatten eine Abrechnungsmöglichkeit über die KV gefordert. Auch Kassen hatten sich dafür ausgesprochen. (di)

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