BG-Schein statt Chipkarte

Bei Unfällen kein Geld verschenken!

Gesundheitliche Folgen vieler Unfälle, etwa in der Schule oder am Arbeitsplatz, fallen nicht in die Zuständigkeit der GKV, sondern in die der gesetzlichen Unfallversicherung. Beim Honorar bringt dies Ärzten Vorteile – die aber häufig gar nicht genutzt werden.

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