TSS-Zuschläge

Ministerium beanstandet TSVG-Beschlüsse

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Beschlüsse des Bewertungsausschusses zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beanstandet.

In einem Punkt geht es um die Zuschläge für die TSS-Vermittlung bei U-Untersuchungen, die „gesetzlich so nicht vorgesehen seien“, so das BMG.

Darüber hinaus wurden weitere TSVG-Regelungen vom BMG mit einer Auflage versehen, teilt die KBV in ihren Praxisnachrichten mit.

Hier müssten KBV und GKV-Spitzenverband nachbessern. (ato)

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