TSS-Zuschläge

Ministerium beanstandet TSVG-Beschlüsse

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Beschlüsse des Bewertungsausschusses zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beanstandet.

In einem Punkt geht es um die Zuschläge für die TSS-Vermittlung bei U-Untersuchungen, die „gesetzlich so nicht vorgesehen seien“, so das BMG.

Darüber hinaus wurden weitere TSVG-Regelungen vom BMG mit einer Auflage versehen, teilt die KBV in ihren Praxisnachrichten mit.

Hier müssten KBV und GKV-Spitzenverband nachbessern. (ato)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Höhere Leistungsausgaben

Die private Krankenversicherung wird 2026 erneut teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Falsch-positive Diagnosen vermeiden

Demenz im Frühstadium erkennen: Auf welche Symptome zu achten ist

Nachfolger gesucht

Worauf es bei der Praxisabgabe ankommt

Lesetipps