BAH
Grünes Rezept muss Teil des E-Rezeptes sein
BERLIN. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat angesichts seiner Mitgliederversammlung in Berlin eines seiner dringendsten Anliegen in puncto E-Health in Erinnerung gerufen. Wichtig sei, dass Patienten weiterhin frei darüber entscheiden könnten, aus welchen Quellen sie ihre Arzneimittel beziehen. „Und: Das E-Rezept muss auch das Grüne Rezept einbeziehen“, ergänzte BAH-Vorstandsvorsitzender Jörg Wieczorek.
Denn das E-Rezept werde die Gesundheitslandschaft stark verändern. Dabei dürfe das Grüne Rezept nicht fehlen. Für die reibungslose Umsetzung des elektronischen Rezepts sei eine gute Zusammenarbeit aller Akteure unabdingbar, mahnte Wieczorek Teamgeist in der Gesundheitswirtschaft an. Das E-Rezept sei der nächste Meilenstein im Universum des digitalisierten Gesundheitswesens. (maw)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


