Foto auf E-Card

Kasse muss Daten löschen

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MAINZ. Eine Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das hat das Sozialgericht Mainz am Dienstag entschieden.

Ein Versicherter hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. Die Kasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen - für den Fall, dass die Versichertenkarte verloren ginge oder zerstört würde.

Der Vorsitzende Richter ging sogar noch weiter: Die Kasse müsse für die Ausstellung einer neuen Gesundheitskarte auch erneut die Einwilligung des Betroffenen einholen.

"Wir werden Ihr Foto umgehend löschen", sagte der Anwalt der Krankenkasse nach dem Urteilsspruch.In der Regel löschte die beklagte Krankenkasse die Daten ihrer Versicherten erst, wenn der Vertrag endete. Das Gericht habe hier aber einen Einzelfall entschieden, so der Anwalt des Klägers.

Andere Betroffene könnten sich in Zukunft nicht auf diesen Prozess berufen.

"Für die Versicherten bedeutet das Urteil womöglich, dass sie in Zukunft noch ein Häkchen mehr machen müssen auf ihrem Antrag", sagte er - für die Zusage nämlich, dass die Krankenkasse ihr Foto ohne zeitliche Einschränkung nutzen dürfe. (dpa)

Az. S 14 KR 477/15

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