Hessen darf Wasserpreise regulieren

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Das Land Hessen darf mit Hilfe des Kartellrechts regionalen Versorgern die Wasserpreise vorschreiben.

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In einem bundesweit erstmaligen Pilotverfahren erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Dienstag eine Verfügung der Landeskartellbehörde gegen das Versorgungsunternehmen enwag aus Wetzlar für rechtmäßig.

Das Gericht stellte fest, dass der mittelhessische Versorger von seinen Kunden seit Jahren überhöhte Preise verlangt hat. Die Kartellbehörde hatte von dem Unternehmen verlangt, den Preis für einen Kubikmeter Wasser in einem bestimmten Typfall von 2,52 Euro auf 1,66 Euro zu senken.

Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, da dass OLG die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zuließ. Er hoffe auf eine schnelle grundsätzliche Entscheidung, sagte der Vorsitzende Richter des 11. OLG-Senats. Nach Auffassung der hessischen Juristen muss die Preisgestaltung für Wasser ähnlich behandelt werden wie auf dem Energiesektor.

Az.: 11 W 23/07

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