Privat- und Betriebsvermögen sollten sauber getrennt werden

NEU-ISENBURG (hai). Was raten Versicherungen oder Banken in Sachen Abgeltungssteuer? Die "Ärzte Zeitung" hat nachgefragt. Lesen Sie heute die Antwort der Hypo Vereinsbank.

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Selbstständige Ärzte sollten noch in diesem Jahr ihrer Bank mitteilen, welche Konten und Depots privat und welche geschäftlich genutzt werden, rät Bernd Kalis, Leiter Produktmanagement Vermögen von der HypoVereinsbank. Denn die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer gilt nur für das Privatvermögen. Gemäß den neuen Regelungen müssen von realisierten Kursgewinnen aus Aktien und Investmentfonds, die nach Beginn des neuen Jahres erworben werden, sowie von sämtlichen Zinsen und Dividendenzahlungen pauschal 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt werden. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer, was eine Steuerlast von mindestens 26,375 Prozent ergibt.

Erträge aus dem Betriebsvermögen unterliegen hingegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern weiterhin dem in der Regel deutlich höheren persönlichen Einkommensteuersatz. Dennoch erfolgt ein Steuerabzug von der Bank, aber eben nicht abgeltend. "Selbstständige Ärzte sollten deshalb noch vor Jahresende mit ihrem steuerlichen Berater erörtern, ob Privat- und Betriebsvermögen vollständig in separaten Konten und Depots getrennt sind", sagt Kalis. Ist die Zuordnung der Konten nicht eindeutig, sollten die Änderungen noch in diesem Jahr erfolgen.

"Liquide Mittel sollten noch 2008 in Dachfonds angelegt werden, natürlich unter Beachtung der Anlageziele und der Risikobereitschaft", so Kalis. Dachfonds-Manager können jederzeit steuerfreie Umschichtungen in Aktien-, Geldmarkt-, Renten- und alternativen Investmentfonds vornehmen und so die jeweiligen Marktchancen nutzen. Werden die noch in diesem Jahr erworbenen Dachfondsanteile länger als zwölf Monate gehalten, sind sämtliche Kursgewinne steuerfrei.

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