Keinen Unterhalt für Volljährigen ohne Lehre
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Volljähriger, der nicht in Ausbildung ist, hat keinen Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Das Gericht wies die Klage eines Sohnes gegen seinen Vater ab. Der Vater hatte sich geweigert, für seinen Sohn aufzukommen, da dieser ohne Grund die Schule abgebrochen und auch keine Ausbildung begonnen hatte.
Az.: 5 UF 46/08