Neuwagen-Steuer: Auch große Autos werden geschont

BERLIN (dpa/eb). Die Kfz-Steuer soll nach dem Beschluss der Bundesregierung für Neuwagen künftig auch nach dem Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) berechnet werden. Rechenbeispiele aus dem Bundesfinanzministerium zeigen, was auf Autobesitzer zukommt.

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Künftig soll bei der Festsetzung der Kfz-Steuer nicht mehr nur der Hubraum, sondern in erheblichem Maße auch der Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) zählen. Der Klimaschutzeffekt der neuen Steuer, die zum Juli 2009 geplant ist, wird aber eingeschränkt. Für Altfahrzeuge bleibt es bei der reinen Besteuerung nach Größe (Hubraum). Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Sockel-Steuersatz von zwei Euro je angefangenen 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro für Diesel-Autos vor. Bei der CO2-Besteuerung werden Autos mit einem Ausstoß bis zunächst 120 Gramm Kohlendioxid je Kilometer von der Steuer ausgenommen. Für jedes darüberliegende Gramm gilt ein Steuersatz von jeweils zwei Euro.

Für zahlreiche Autofahrer dürfte sich die künftige Neuwagen-Steuer bezahlt machen. Auch große Karossen werden teilweise sehr geschont. Das zeigen Belastungs- und Entlastungs-Beispiele aus dem Bundesfinanzministerium. Der Halter eines benzinbetriebenen Smart fortwo mit einem Liter Hubraum und einem Ausstoß von 112 Gramm CO2 je Kilometer würde danach künftig nur noch 20 Euro Kfz-Steuer pro Jahr zahlen und im Vergleich zu heute 47 Euro sparen. Für den 5er BMW mit einem Hubraum von 4799 Kubikzentimetern und einem Ausstoß von 246 Gramm CO2 je Kilometer steigt die Steuer von 324 Euro auf 348 Euro pro Jahr. Beim Audi A8 (Diesel) mit 4134 Kubikzentimeter Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 249 Gramm je Kilometer wird die Steuer um neun Euro auf 657 Euro angehoben.

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