Bundesrat billigt Reform des Bilanzrechts
BERLIN (dpa). Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das Gesetz für modernere Bilanzierungsvorgaben.
Danach sind Personengesellschaften und kleine Kaufleute von der Bilanzierungs- und Buchführungspflicht befreit, wenn sie im Jahr weniger als 50 000 Euro Gewinn machen oder einen Umsatz von unter 500 000 Euro haben. Für Ärzte bietet sich die Bilanzierung für Existenzgründer und - wegen der höheren Transparenz - für größere Praxen an.