Kein Heilpraktiker macht Hausbesuche für 15 Euro

Zu den Spitzenverdienern unter den Freiberuflern zählt das Bundesgesundheitsministerium die Ärzte. Die Realität sieht bei Hausärzten anders aus. Es bröckelt immer mehr ab, das vertragsärztliche Honorargefüge. DMP-Bürokratie gibt es zum Billigtarif. Ersatzlos gestrichen wurden die Quartalspauschale und die Strukturpauschale für elektronische

Von Bernd W. Alles Veröffentlicht:
Viel Aufwand für DMP für wenig Geld: In der KV Hessen wird die Frage gestellt, ob man den Kassen den Gefallen noch tun soll.

Viel Aufwand für DMP für wenig Geld: In der KV Hessen wird die Frage gestellt, ob man den Kassen den Gefallen noch tun soll.

© Foto: ami

Es bröckelt immer mehr ab, das vertragsärztliche Honorargefüge. DMP-Bürokratie gibt es zum Billigtarif. Ersatzlos gestrichen wurden die Quartalspauschale (fünf Euro) und die Strukturpauschale für elektronische Dokumentation (3,75 Euro). Die "Handelsware" Labor wurde einfach weggenommen, mit mehr als fragwürdiger Kompensationsmöglichkeit durch die Erhöhung des Wirtschaftlichkeitsbonus um acht Punkte pro Fall. Die Pauschalen für die Hausarztmodelle sind auf breiter Front weggefallen. Und als Krönung gibt es seit Jahresbeginn die mickrigen Regelleistungsvolumina - mit einem Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent statt 5,11 Cent!

Zum Vergleich: Die häusliche Krankenpflege berechnet 8,89 Euro für Medikamentengabe. Der gleiche Betrag wird jeweils fällig für medizinische Einreibungen, Augentropfengabe, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (Grad 2) und vieles andere mehr. Eine i.m.-Injektion schlägt mit 11,33 Euro zu Buche. Ebenso eine Medikamentengabe durch Blasenkatheter.

Locker kann in der Krankenpflege mit einem einzelnen Besuch abgerechnet werden, wofür etwa ein Hausarzt in Hessen ein ganzes Quartal stramm steht (RLV-Fallwert der Hausärzte in Hessen I/09: 38,18 Euro, mit sinkender Tendenz für II/09). Nachzulesen sind die Tarife der Krankenpflege beispielsweise unter www.diakonie-kreis-re.de/gup/preise/ambulante_behandlungspflegen.php.

Nicht weniger informativ ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (www.freieheilpraktiker.com/PatientenInfo/Gebührenverzeichnis/Einzelleistung): Sie verdienen für einen Hausbesuch einschließlich Beratung bei Tag 21,50 bis 29,50 Euro. Für das gleiche bekommen Ärzte nach EBM 2009 (Ziffer 01410) 15,40 Euro - falls das RLV nicht überschritten wird.

Für eine Blutzuckerbestimmung kann der Heilpraktiker bis zu acht Euro berechnen. Zum Vergleich: Für EBM-Ziffer 32057 (Glucose, 0,25 Euro) und gegebenenfalls für die 32089 (0,80 Euro) bekommen Ärzte maximal 1,05 Euro. Sogar unsere GOÄ sieht für eine Glucose-Bestimmung (Faktor 1,15) nur 2,68 Euro vor.

Aber auch Physiotherapeuten sind amüsiert über die Bewertung der vertragsärztlichen Leistungen. Beispiel: Reizstrombehandlung (EBM-Ziffer 02511: 1,05 Euro). Denn sie können dafür 4,06 Euro berechnen.

Schwester Agnes darf nur halbe Stunde im Einsatz sein

Kommt da Neid auf? Nein, nur Unverständnis über die Preisverhandlungen unserer Standesvertretungen mit den Krankenkassen. Jüngstes Beispiel sind die "Schwester Agnes-Kostenpauschalen" 40870 (17 Euro) und 40872 (12,50 Euro). Weiß man denn nicht bei der KBV, dass die Personalkosten für eine qualifizierte Arzthelferin pro Arbeitsstunde bei rund 17 Euro liegen? Kennt man auch nicht den Unterschied, den der Beschäftigungsgrad (Anteil der Arbeitszeit, die zu Umsatz führt) bei der Preisgestaltung spielt? In meiner Praxis liegt dieser Anteil, dank des Pauschal-EBM, unter 50 Prozent. So dass - und da ist weder ein Risikozuschlag noch ein Gewinn vorgesehen - die Arbeitsstunde kalkulatorisch mindestens mit rund 34 Euro angesetzt werden muss.

Beeilung also, liebe Schwester Agnes. Mehr als 30 Minuten einschließlich Fahrzeit (wobei Fahrtkosten auch schon in den 17 Euro Honorar enthalten sind) und gegebenenfalls Parkplatzsuche sind für den zuwendungsintensiven Hausbesuch nicht drin. Um überhaupt das Umsatzziel von 17 Euro pro Besuch realisieren zu können, sind dann auch noch eine Menge Bedingungen an die Abrechenbarkeit geknüpft. Zum Beispiel die Fortbildungspflicht für die Helferin, die je nach Dauer der Berufstätigkeit zwischen 190 und 270 Stunden beträgt.

Pauschalen für DMP sind "lächerlich"

Und da halten alle still? Nein, nicht alle. Ein Mitglied des Vorstandes der KV Hessen schreibt zum Preisverfall bei den DMP: "Die Frage ist, ob wir den Kassen in Hessen noch den Gefallen tun sollen, DMP durchzuführen. Immerhin haben sie uns zunächst die Elektronikpauschale und dann auch noch die Quartalspauschale gestrichen. Seit dem 1.1.2009 gibt es damit für DMP nur noch die lächerliche Doku-Pauschale von 25 Euro für die Ersteinschreibung und 15 Euro für die Folge-Doku. Mehr war einfach nicht drin, da es sich hier um eine freiwillige Sonderleistung der Kassen handelt und deshalb keine Schiedsamtentscheidung herbeigeführt werden konnte. Das wurde von den Kassen brutal ausgenutzt!"

Doch nicht nur die DMP-Honorare gehören diskutiert. Nein, das gesamte Honorargefüge ist zu hinterfragen. Jetzt fehlt nur noch der Mut zum Handeln.

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