Ärzte Zeitung, 14.11.2011
Es bestehe kein Bedarf, das unterzeichnete Abkommen abzuändern, so ein Sprecher des zum Finanzministerium gehörenden Staatssekretariats für internationale Finanzfragen.
Der Ratifizierungsprozess sei im Gange. Die Schweiz sei im ständigen Gespräch mit der deutschen Seite.
Der Vertrag regelt, wie Schwarzgeld in der Schweiz besteuert werden soll und welche Zahlungen Hinterzieher leisten müssen, um von Strafverfolgung verschont zu bleiben. Das Abkommen war im August paraphiert worden.