Steuer

Kein Abzug für die Pflege eines Angehörigen

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Die Pflege Angehöriger kann körperlich und psychisch belastend sein, steuerlich gesehen aber nicht.

Eine Steuervergünstigung als fiktive "außergewöhnliche Belastung" ist deshalb ausgeschlossen, so das Finanzgericht Münster.

Geklagt hatte eine angestellte Ärztin aus Westfalen. Sie pflegt ihren Vater, der in Pflegestufe II eingestuft war.

In ihrer Steuererklärung für 2011 machte sie hierfür 54.000 Euro bei "außergewöhnlichen Belastungen" geltend. Dabei setzte sie 45 Stunden pro Woche, 40 Wochen pro Jahr und einen Stundensatz von 29,84 Euro an; der Satz entsprach dem für Klinikärzte im Bereitschaftsdienst.

Das Finanzamt berücksichtigte lediglich den Pflegepauschbetrag von 924 Euro. Dies hat das FG Münster in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt. Der klare Gesetzeswortlaut lasse nur die Berücksichtigung von "Aufwendungen" als außergewöhnlichen Belastungen zu.

Das seien untypische Geldausgaben, die sich vermögensmindernd auswirken. Solche Aufwendungen habe die pflegende Ärztin nicht gehabt. Die Möglichkeit des Ansatzes fiktiver Pflege-Belastungen lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen. (mwo)

Az.: 11 K 1276/13 E

Mehr zum Thema

Haushaltsplan der BÄK

Landesärztekammern müssen höhere Umlage an BÄK zahlen

Abgeschlossenes Geschäftsjahr

BÄK investiert in qualifiziertes Personal

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden

Dr. Franz Bernhard Ensink, der Vorsitzende der Finanzkommission der Bundesärztekammer, verteidigte den Haushaltsvoranschlag für das kommende Geschäftsjahr gegen die Kritik sächsischer Delegierter.

© Rolf Schulten

Haushaltsplan der BÄK

Landesärztekammern müssen höhere Umlage an BÄK zahlen