VW-Skandal
Anwälte prüfen Schadenersatzansprüche
KÖLN/WOLFSBURG. Im Zuge des VW-Abgas-Skandals könnten Anleger nach Ansicht der Kölner auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei Müller Seidel Vos unter Umständen Schadenersatzansprüche haben.
Und zwar dann, wenn der Volkswagen-Konzern gegen seine Ad-hoc-Verpflichtungen verstoßen hätte.
Der Konzern müsse dann Kursverluste ersetzen. "Derzeit recherchieren wir den genauen Zeitpunkt, ab dem die Volkswagen AG eine Ad-hoc-Mitteilung hätte herausgeben müssen. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für Schadenersatzansprüche von Aktionären", so Fachanwalt Daniel Vos.
Die von VW-Chef Martin Winterkorn behauptete Unkenntnis des Verstoßes schließe den Regress nicht aus. (maw)