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VW-Skandal

Anwälte prüfen Schadenersatzansprüche

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KÖLN/WOLFSBURG. Im Zuge des VW-Abgas-Skandals könnten Anleger nach Ansicht der Kölner auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei Müller Seidel Vos unter Umständen Schadenersatzansprüche haben.

Und zwar dann, wenn der Volkswagen-Konzern gegen seine Ad-hoc-Verpflichtungen verstoßen hätte.

Der Konzern müsse dann Kursverluste ersetzen. "Derzeit recherchieren wir den genauen Zeitpunkt, ab dem die Volkswagen AG eine Ad-hoc-Mitteilung hätte herausgeben müssen. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für Schadenersatzansprüche von Aktionären", so Fachanwalt Daniel Vos.

Die von VW-Chef Martin Winterkorn behauptete Unkenntnis des Verstoßes schließe den Regress nicht aus. (maw)

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Warum eine Steuer auf fiktive Kursgewinne kontraproduktiv wäre

Kommentare
Kurt-Michael Walter 28.09.201516:18 Uhr

PR-Praxis: Anwälte werfen schon mal die Angelrute aus

Am Angelhacken
War dieser "Köder" nicht auch schon bei der Banken-Finanzkrise benutzt worden? Bei Lehman Brothers hat nur den RA-Kanzleien genutzt.

Aktien
Mein Tipp: Keine vorschnelle Verträge mit RA-Kanzleien abschließen. Es kann Jahre dauern bis in diesem Fall ein Regressanspruch wahrscheinlich wird.

Fahrzeug
Nachbesserungspflicht von VW besteht auch ohne anwaltliche Vertretung.


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