Anlage

Obacht, wenn Vorstand Aktien kauft oder verkauft

Insidergeschäfte von Führungskräften sind für professionelle Anleger ein wichtiger Indikator für die künftige Kursentwicklung einer Aktie.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Insiderhandel? Die vor zwei Jahren verabschiedete Marktmissbrauchsverordnung der EU zwingt börsennotierte Unternehmen, Aktienkäufe und -verkäufe ihrer Vorstände regelmäßig offenzulegen.

Insiderhandel? Die vor zwei Jahren verabschiedete Marktmissbrauchsverordnung der EU zwingt börsennotierte Unternehmen, Aktienkäufe und -verkäufe ihrer Vorstände regelmäßig offenzulegen.

© CHROMORANGE / Ralph Peters

NEU-ISENBURG. Auf den ersten Blick ist die europäische Marktmissbrauchsverordnung eine sehr trockene, 61 Seiten lange Lektüre.

Auf den zweiten Blick bietet der von der EU-Kommission am 16. April vor vier Jahren herausgegebene Erlass jedoch Anlegern einen gewichtigen Vorteil. Denn die Verfügung zwingt börsennotierte Unternehmen, Käufe und Verkäufe eigener Aktien durch ihre Führungskräfte öffentlich bekannt zu machen.

"Wenn ein Finanzvorstand im großen Stil Aktien kauft oder verkauft, deutet das in der Regel auf eine Veränderung beim Unternehmen hin", sagt Thomas Hünicke, geschäftsführender Gesellschafter der Düsseldorfer Vermögensverwaltung WBS Hünicke.

"Erwerben Führungskräfte Aktien ihres Konzerns, ist dies ein starker Indikator, dass sie mit steigenden Kursen rechnen", so Dieter Thomaschowski, Inhaber des Analysehauses Thomaschowski Research & Advisory in Erkrath. "Umgekehrt sind Verkäufe in größerem Stil ein Warnsignal."

Director‘s Dealings im Web

Im englischsprachigen Börsenjargon werden Aktientransaktionen von Führungskräften "Director‘s Dealings" genannt. Da Vorstände bestens über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens informiert sind, können sie die künftige Entwicklung des Aktienkurses auch am besten einschätzen.

Thomaschowski: "Sie kennen nicht nur die Ertragslage genau, sie wissen auch, ob demnächst Mitbewerber aufgekauft oder neue Produkte oder Dienstleistungen an den Markt gebracht werden, die Umsatz und Gewinn und damit den Aktienkurs erheblich steigern können".

Deshalb hat die EU-Kommission auch in allen Ländern der Staatengemeinschaft die Unternehmen verpflichtet, Aktiengeschäfte ihrer Führungskräfte sofort öffentlich zu machen.

"Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und unterhaltspflichtige Kinder", betont die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Kontrollbehörde für die Börsen und Banken in Deutschland.

"Das Ziel ist es, durch diesen gemeldeten Insiderhandel die Transparenz der Aktienmärkte zu erhöhen und das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken", sagt Hünicke.

Plattformen listen Meldungen auf

Um zu erfahren, in welchen Unternehmen Vorstände eigene Aktien erwerben oder verkaufen, müssen Anleger sich nicht durch die Webseiten börsennotierter Gesellschaften wühlen.

Etliche Internetplattformen listen diese Meldungen auf, sobald sie von den Unternehmen veröffentlicht wurden. In Deutschland finden Anleger diese Informationen unter anderem auf den Webseiten www.boerse.de/insider-trades oder auch auf www.finanzen.net/insiderdaten.

Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Angebote von Analysehäusern wie Smart Insider in London, die auch Director‘s Dealings bei Konzernen in den USA, Australien, Kanada, Neuseeland und Südafrika analysieren und auf ihre potenzielle Bedeutung für die Entwicklung der Aktienkurse hin auswerten. Denn nicht jeder Kauf oder Verkauf von Aktien durch Führungskräfte erfolgt, weil sich kursrelevante Entwicklungen anbahnen.

"Wenn ein Vorstand Aktien für 5000 Euro verkauft, hat dies kaum Bedeutung", erläutert Thomaschowski. "Möglicherweise benötigt er nur Geld, weil ein Kind ein Schüleraustauschjahr im Ausland antritt."

Würden jedoch Aktien im Wert von 100.000 Euro und mehr veräußert und dies auch noch durch mehrere Vorstände, "sollten bei den Anlegern die Alarmsirenen schrillen", weiß der Analyst. "Verkäufe in diesem Ausmaß deuten daraufhin, dass die Führungskräfte mit einem deutlichen Kursrückgang rechnen."

Investment-Absicht überprüfen

Allerdings seien nicht nur Anteilskäufe und -verkäufe durch Vorstände ein mögliches Indiz für Kursveränderungen, so Thomaschowski.

So sollten "Anleger, die den Einstieg in eine Aktie erwägen, nicht nur den Geschäftsbericht des Unternehmens studieren, sie sollten sich auch auf der Website des Konzerns die Director‘s Dealings ansehen".

Habe in den vergangenen Monaten keine Führungskraft in nennenswertem Umfang Aktien erworben, sollten sie ihr Investment überdenken, rät der Analyst.

"Gibt es keine größeren Insidergeschäfte, zeigt dies, dass die Vorstände nicht mit Kursgewinnen rechnen."

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