Auftragsforschung
Pharma fordert Förderung des Auftraggebers
Bei der Verbändeanhörung zur steuerlichen Forschungsförderung wurde auch Kritik am Kabinettsentwurf laut.
Veröffentlicht:BERLIN. Lange hat die Industrie auf eine steuerliche Forschungsförderung in Deutschland gewartet. Die Zustimmung zu dem Mitte Mai vorgelegten Regierungsentwurf des Forschungszulagengesetzes fiel dementsprechend hoch aus.
Allerdings gibt es in Detailfragen auch Kritikpunkte, die bei der öffentlichen Verbändeanhörung im Finanzausschuss zu Wochenbeginn einmal mehr betont wurden.
Geladen waren nur die ganz großen Industrieverbände. Die Positionen des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) wurden deshalb vom Chemieverband VCI gleichsam mitvertreten, da dessen Stellungnahme in der Sache überwiegend deckungsgleich ausfällt.
Chemie und Pharma sind vor allem mit der Art, wie Auftragsforschung im Forschungszulagengesetz berücksichtigt wird, nicht recht glücklich.
Denn der Gesetzentwurf sehe vor, dass nicht dasjenige Unternehmen gefördert wird, „das für die externe FuE-Aktivität das wirtschaftliche Risiko trägt, sondern der Auftragnehmer“, bemängelt der VCI. Angesichts der Bedeutung, die die Vergabe externer Forschungsaufträge insbesondere für kleine und mittelständische Branchenplayer habe, sei das Verhältnis umzukehren.
„Bei externer Forschung sollte nicht der Auftragnehmer, sondern vielmehr der kostentragende und risikotragende Auftraggeber Begünstigter der steuerlichen Forschungsförderung sein.“
Um welche Größenordnung es geht, verdeutlichen Zahlen des VCI. Danach entfielen von den 69 Milliarden Euro, auf die sich die F&E-Aufwendungen der deutschen Wirtschaft 2017 addierten, „gut 19 Milliarden Euro“ auf Projekte der Auftragsforschung.
Pharmafirmen vergeben vor allem zur präklinischen Wirkstoffforschung sowie der sich anschließenden klinischen Entwicklung Aufträge an Dienstleister. Beide Tätigkeiten wären laut vfa nach jetziger Lesart des Forschungszulagengesetzes förderfähig – doch nur beim Auftragnehmer. (cw)