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Forschungsförderung

500.000 Euro je Unternehmen und Jahr

Die Regierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung beschlossen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das jahrelange Warten auf eine steuerliche Forschungsförderung in Deutschland geht dem Ende zu. Am Mittwoch hat die Bundesregierung den vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Gesetzentwurf („Forschungszulagengesetz“) verabschiedet. Darin ist die zunächst geplante und von der Industrie kritisierte Befristung der Förderung auf vier Jahre zwar nicht mehr enthalten. Doch sollen Förder-Effekte nach fünf Jahren evaluiert und dann über die Fortsetzung des Programms entschieden werden.

Das Gesetz sieht vor, Arbeitslöhne in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie in der experimentellen Entwicklung auf Antrag steuerlich zu bezuschussen – und das größenunabhängig für alle Unternehmen. Die maximale staatliche Zulage pro Unternehmen und Jahr beträgt 500.000 Euro. Nicht förderfähig ist dagegen die Vergabe externer Forschungsaufträge beim Auftraggeber, was vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) als „unsachgemäß und für das Innovationsgeschehen schädlich“ kritisiert wird.

Ansonsten zeigt sich der VCI mit dem Kabinettsbeschluss durchaus zufrieden. „Die Entscheidung der Bundesregierung für eine steuerliche Forschungsförderung ist ein Lichtblick für den Innovationsstandort Deutschland“. Allerdings sei die Förderhöhe ausbaufähig. 500.000 Euro pro Unternehmen wären noch „zu gering“, heißt es, und könnten daher „wirkungslos verpuffen“. In gleicher Stoßrichtung kommentiert der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI): „Es bleibt zu hoffen, dass dieser Betrag nach oben korrigiert wird, sobald eine aussagekräftige Evaluierung der Fördermaßnahmen vorliegt.“

Der Stifterverband der deutschen Wirtschaft betont, mit dem Gesetz würden „die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, um nicht zuletzt das Forschungspotenzial der kleinen und mittelständischen Unternehmen auszuschöpfen und auszubauen“. (cw)

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