PSA

Einkauf der Laborleistung schließt die eigene Abrechnung aus

Veröffentlicht:

Die Frage, wer bei einer durchgeführten Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) die Kosten zu tragen hat, ist seit Jahren aktuell und wird immer wieder kontrovers diskutiert.

Eindeutige unstrittige Indikation auch als GKV-Leistung ist der aktuelle Verdacht auf ein Prostata-Carcinom oder aber die Verlaufsbeurteilung eines Prostata-Carcinoms. In beiden Fällen ist der PSA-Test eindeutig eine Kassenleistung und muss auch entsprechend abgerechnet werden.

Führt man die Bestimmung selbst in der Praxis durch und hat die Genehmigung, abzurechnen, muss an die Referenzfallwerte gedacht werden, die seit Mitte 2013 existieren. Allerdings dürfte das für Hausärzte eher selten eine Option sein.

Bei der Erbringung der Leistung für Privatpatienten gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, den PSA-Test abzurechnen:

  • die eigene Abrechnung bei Erbringung dieser Untersuchung in der eigenen Praxis,
  • die eigene Abrechnung bei persönlicher Beaufsichtigung in einem externen Labor oder einer Laborgemeinschaft mit entsprechender Möglichkeit oder
  • die Überweisung an den Laborfacharzt und Abrechnung durch diesen.

Bei den beiden erstgenannten Möglichkeiten - für Hausärzte nur selten eine Option - muss darauf hingewiesen werden, dass nach den Regeln der GOÄ und den Bekanntmachungen der BÄK die gesamte Analyse außer der Maschinenlaufzeit unter dem Vorbehalt der persönlichen Aufsicht steht.

Wichtig: Auf keinen Fall darf die Leistung beim Laborfacharzt eingekauft und als eigene Leistung dem Patienten berechnet werden. Ein solches Vorgehen soll immer noch vereinzelt üblich sein, könnte aber den Staatsanwalt auf den Plan rufen, auch wenn durch ein solches Vorgehen Patienten nicht geschädigt werden. Also Vorsicht! (hpa)

Mehr zum Thema

Selbstzahlerleistungen

Ärzteverein teilt Forderung nach IGeL-Verboten

Selbstzahlerleistungen

Gynäkologen weisen Forderung nach IGeL-Verboten zurück

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand

Lesetipps
Fruktose-haltige Getränke

© Daxiao Productions / stockadobe.com

Klimawandel

Fruchtsaft schadet Nieren bei großer Hitze