Internet

Vergleichsportale sind beliebt

Über 70 Prozent der Deutschen nutzen Online-Vergleichsportale. Das zeigt eine aktuelle GfK-Studie. Dabei vergleicht rund jeder vierte Bundesbürger Leistungen und Preise auch mobil via Smartphone oder Tablet-PC. Viele gehen aber nicht selbst online, sondern lassen vergleichen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Vor Vertragsschluss mehrere Angebote online zu vergleichen, liegt im Trend. Immerhin über 70 Prozent der Deutschen nutzen bereits Vergleichsportale im Internet.

So das Ergebnis des ersten Vergleichsportal-Kompasses der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Portalbetreibers CHECK24. Allerdings nutzen 15 Prozent die Portale nur indirekt über ihre Familienangehörigen, gehen also nicht selbst online.

Für die repräsentative Umfrage wurden die Fragebögen von über 800 Bürgern ab 14 Jahren ausgewertet. Interessant ist, dass Männer etwas häufiger (60 Prozent) als Frauen (52 Prozent) Angebote vorab online vergleichen.

Außerdem steigt mit Bildung und Einkommen die Vergleichsaffinität. Am aktivsten auf den Vergleichsportalen ist die Altersgruppe der 20- bis 59-Jährigen.

Ärzte können von den Daten lernen

Zwar wurde in der Studie nicht die Nutzung von Arztbewertungsportalen abgefragt, dennoch liefern die Ergebnisse auch Ärzten wichtige Hinweise.

Denn wer sich im Internet bereits tummelt und dort Angebote und Leistungen vergleicht, wird dies nicht nur bei Konsumgütern tun, sondern auch dann, wenn es darum geht, den passenden Arzt zu finden.

Dabei erwarten Nutzer laut der Studie von Vergleichsportalen nicht nur Angebote zum günstigsten Preis, sondern vor allem auch hohe Qualität. Die Bedeutung des Preises nimmt zudem mit dem Alter und der Bildung der Befragten ab.

Meist werden gleich mehrere Portale befragt

Wenn online verglichen wird, dann auch meist über mehrere Portale - zumindest für 86 Prozent der Befragten gilt dies.

Auf Arztbewertungsportale übertragen bedeutet dies: Ärzte sollten durchaus mehrere Portale im Blick behalten und ihre Patienten ruhig auch aktiv darauf ansprechen, sie im Internet zu bewerten.

Wer einmal verglichen hat, kommt - so ein Ergebnis der Studie - in der Regel auch für andere Produkte zurück. Im Schnitt nutzen die Anwender die Vergleiche für 3,3 verschiedene Produktbereiche.

Die häufigsten verglichenen Produktbereiche sind Urlaubsreisen (48 Prozent), Strom- und Gastarife (47 Prozent), Elektronik und Haushalt (45 Prozent), Versicherungen (42 Prozent), Handytarife (39 Prozent), Flüge (35 Prozent) und Hotels (32 Prozent).

Über ein Viertel der Deutschen vergleicht dabei auch mobil via Smartphone oder Tablet-PC.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Großer Bruder, kleine Uhren

Gelistet als Best-Practice-Intervention

Psychische Gesundheit: OECD lobt deutsches Online-Programm iFightDepression

Screening mit digitaler Brusttomosynthese

KI könnte jedes dritte Intervallkarzinom verhindern

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Lesetipps
Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Patient mit Hypoglykämie, der seinen Blutzuckerspiegel mit einem kontinuierlichen Blutzuckermesssensor und einer Smartphone-App überwacht.

© martenaba / stock.adobe.com

Trotz Schulung

Die wenigsten Diabetes-Patienten reagieren adäquat auf Hypoglykämie