Direkt zum Inhaltsbereich

Marketing

Kliniken dürfen handelsüblich werben

Welche Services dürfen Kliniken anbieten, um Patienten zu locken? Alles, was handelsüblich ist, befand kürzlich der Bundesgerichtshof. Danach können Branchenstandards über lauteres Marketing entscheiden.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Kliniken dürfen keinen kostenlosen Fahrdienst anbieten. Anderes gilt nur, wenn ein solcher Service bei gleichartigen Kliniken üblich ist. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof im Fall einer Augenklinik.

Das Fachkrankenhaus mit Sitz im Bonner Stadtteil Bad Godesberg bot seinen Kunden einen Fahrdienst an. Die Patienten wurden zu ihren Klinik-Terminen abgeholt und nach der Diagnose oder Operation wieder nach Hause gefahren.

Ein Augenarzt in Euskirchen, der als Belegarzt einer Klinik in Euskirchen auch stationäre Augenoperationen durchführt, hielt dies für wettbewerbsrechtlich unzulässig. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Klage noch abgewiesen hatte, gab der Bundesgerichtshof dem Belegarzt nun im Grundsatz Recht.

Der Fahrdienst sei eine Werbegabe, wie sie nach dem Heilmittelwerbegesetz grundsätzlich verboten ist, erklärten die Karlsruher Richter.

Es bestehe die Gefahr, dass sich Patienten nicht wegen der Qualität der Behandlung, sondern wegen des Fahrdienstes für die Bad Godesberger Klinik entscheiden.

Der Wert des Services könne auch nicht als eine heilmittelwerberechtlich zulässige "geringwertige Kleinigkeit" gelten; vielmehr handele es sich um eine "nicht unerhebliche vermögenswerte Leistung".

Allerdings erlaube das Heilmittelwerbegesetz Werbegaben, die "in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen", betonte der Bundesgerichtshof einschränkend.

Daher muss nun die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, noch prüfen, ob ein Fahrdienst bei Augenkliniken als "zulässige handelsübliche Nebenleistung" angesehen werden kann. (mwo)

Az.: I ZR 213/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Lukrative Vorhaltefinanzierung

Vergütung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen beschlossen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Eine Krebspatientin erzählt

„Meine Kinder? Klar sind die geimpft!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Lesetipps
Ein Mann in Rollstuhl mit Begleiterin im Gespräch mit einer Ärztin

© Luis / stock.adobe.com

Barrieren abbauen

Menschen mit Behinderung in der Praxis: Kleine Stellschrauben, große Wirkung