Weiterbildungsassistent

KV geht in Berufung

Die KV Berlin will es wissen und legt Widerspruch gegen ein Urteil zur Ausweitung des Praxisumfangs ein.

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BERLIN. Gegen ein kürzlich ergangenes Urteil des Sozialgerichts Berlin, das der Kassenärztlichen Vereinigung Honorarkürzungen wegen Leistungsausweitung bei der Beschäftigung einer Weiterbildungsärztin untersagte (wir berichteten), wird die KV in Berufung gehen. Das teilte die Pressesprecherin jetzt mit.

Als Begründung für diesen Schritt nannte die KV, dass sie Rechtsklarheit anzustreben beabsichtige. Die sei nötig, da die jüngste Entscheidung des Berliner Sozialgerichts von dessen bisheriger Rechtsprechung zu diesem Thema abweiche. Zudem kündigte die Kassenärztliche Vereinigung an, an ihrer "aktuellen Praxis bei der Feststellung des Praxisumfangs im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten" festhalten zu wollen. Erst im Anschluss an das Berufungsverfahren könne "abgeschätzt werden, ob im Umgang mit Vertragsarztpraxen, die Weiterbildungsassistenten beschäftigen, anders verfahren werden sollte", heißt es in einer Mitteilung der KV.

Bis es zu der gewünschten Rechtsklarheit kommt, dürften voraussichtlich noch drei Jahre verstreichen. So lange dauert es momentan nach Erfahrung des Medizinrechtlers Ronny Hildebrandt, bis vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wird.

Das Sozialgericht hatte im September Honorarkürzungen für rechtswidrig erklärt, welche die KV bei einer weiterbildenden Hausärztin vornehmen wollte. Zum einen waren die Richter der Ansicht, dass die Allgemeinmedizinerin durch die Beschäftigung einer Weiterbildungsassistentin keinen übergroßen Praxisumfang aufrechterhält. Davon sei erst dann auszugehen, wenn die Fallzahlen der Praxis 250 Prozent des Fachgruppendurchschnitts erreichen. Die KV hatte den Grenzwert bei 200 Prozent angelegt. Außerdem verlangten die Sozialrichter, die KV müsse den behaupteten Kausalzusammenhang zwischen der Aufrechterhaltung des übergroßen Praxisumfangs und der Beschäftigung der Weiterbildungsassistentin auch beweisen. (juk)

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