HIV-Infizierter durfte entlassen werden

BERLIN (mwo). Pharmahersteller müssen HIV-infizierte Arbeitnehmer in der Arzneimittelherstellung nicht weiter beschäftigen.

Veröffentlicht:

Eine generelle Entscheidung des Unternehmens, in den sicherheitsrelevanten Fertigungsbereichen keine erkrankten Arbeitnehmer einzusetzen, ist nicht zu beanstanden, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin. Konkret bestätigte das LAG damit eine Kündigung während der Probezeit.

Der klagende Arbeitnehmer war als chemisch-technischer Assistent im "Reinbereich" bei der Herstellung von Medikamenten beschäftigt. Der Arbeitgeber hatte sich allerdings die Regel gesetzt, dort Mitarbeiter mit Erkrankungen jedweder Art nicht zu beschäftigen.

Als das Unternehmen von seiner HIV-Infektion erfuhr, kündigte es noch während der Probezeit. Der Arbeitnehmer sah darin aber eine unzulässige Diskriminierung.

Kein Verstoß gegen das AGG

Doch das LAG wies nun die Kündigungsschutzklage ab. Die generelle Sicherheitsregel des Pharmaherstellers sei zulässig.

Die Kündigung sei daher nicht willkürlich, ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liege nicht vor. Auch eine Diskriminierungsentschädigung scheide daher aus.

Weil es sich im konkreten Fall um eine Kündigung während der Probezeit handelte, musste das Pharmaunternehmen nach dem Berliner Urteil auch nicht die eigenen Belange gegen die des Arbeitnehmers abwägen und beispielsweise eine Versetzung in weniger sicherheitsrelevante Bereiche prüfen.

Gegen das Urteil ließ das LAG jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

Az.: 6 Sa 2159/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Frostbeule Mann

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!