Von einer Betriebsrente profitieren MFA und Chefs

Medizinische Fachangestellte treffen Kürzungen der gesetzlichen Rentenansprüche besonders hart. Eine betriebliche Altersvorsorge kann diese finanziellen Lücken kompensieren helfen. Auch der Praxischef hat etwas davon.

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Für die Medizinischen Fachangestellten gibt es einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Für die Medizinischen Fachangestellten gibt es einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

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Von Anja Krüger

Köln. Es gibt wenige Punkte, an denen die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammenfallen. Einer, bei dem das der Fall ist, ist die betriebliche Altersversorgung.

Für Ärzte ist die Betriebsrente eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter an die Praxis zu binden. Fühlen sich die Angestellten gut behandelt, sind sie motivierter und leistungsbereiter. Von einer Betriebsrente profitieren alle Seiten.

Medizinische Fachangestellte (MFA) treffen die Kürzungen der gesetzlichen Rentenansprüche besonders hart. Deshalb sollten sie ergänzend vorsorgen - mit Unterstützung ihres Arbeitgebers. "Die Ärzte sind in dieser Frage noch sehr zurückhaltend", bedauert Heike Rösch vom Verband der medizinischen Fachangestellten (VmF).

Um die Betriebsrente unbürokratisch und möglichst rentabel zu gestalten, haben Vertreter der Ärzteschaft und der VmF eine Branchenlösung entwickelt. Das ist die "GesundheitsRente".

"Wir empfehlen unseren Mitgliedern und den Ärzten, bei der betrieblichen Altersversorgung darauf zurückzugreifen", sagt Rösch. Bislang haben rund 23.000 Praxismitarbeiter einen Vertrag über die GesundheitsRente abgeschlossen.

Arbeitnehmer haben seit der Rentenreform von 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Praxischefs müssen es Mitarbeitern ermöglichen, aus dem Bruttogehalt Geld in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu stecken - die Entgeltumwandlung. Den Vertrag dafür schließen Praxischefs mit einem Anbieter ihrer Wahl ab. Der Gesetzgeber verpflichtet sie aber nicht, den Aufbau der Betriebsrente finanziell zu unterstützen.

Vertrag berücksichtigt die Besonderheiten von Praxen

Vorsorge mit Gestaltungsspielraum

Das Thema Betriebsrente in der Arztpraxis ist kompliziert. Für wen sich was am besten rechnet, hängt immer vom Einzelfall ab. Deshalb ist es sinnvoll, einen unabhängigen Vermittler einzuschalten und verschiedene Lösungen zu prüfen.

Eine gute Beratung ist vor allem dann wichtig, wenn es um die betriebliche Altersversorgung für mitarbeitende Ehefrauen geht. Denn arbeitet die Ehefrau in der Praxis mit und hat einen Arbeitsvertrag, kann der Praxischef mit einem Betriebsrentenvertrag für sie Steuern sparen. Insgesamt können im Monat bis zu 224 Euro steuer- und sozialabgabenfrei und weitere 150 Euro steuerfrei in einen Betriebsrentenvertrag fließen. Das Geld müsste sonst als Teil des Gewinns komplett versteuert werden.

Bei dieser Form der Altervorsorge handelt es sich um die klassische Entgeltumwandlung. Um sie optimal zu nutzen, muss einiges beachtet werden. Probleme mit dem Finanzamt kann es geben, wenn die Ehefrau zu wenig verdient, etwa unter dem Tarifgehalt liegt. Wie Ärzte das Modell am besten nutzen, hängt von der persönlichen Lage ab. Deshalb sollten Interessierte auf jeden Fall mit ihrem Steuerberater eine Lösung finden. (akr)

Das von den Tarifparteien entwickelte Angebot berücksichtigt die Besonderheiten in der Arztpraxis. Mit einer Ausschreibung haben die Tarifpartner - die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen (AAA) der Bundesärztekammer und der VmF - den Anbieter ausgewählt.

Den Zuschlag für die GesundheitsRente hat ein Konsortium bekommen, das aus der zur Axa gehörenden Deutschen Ärzteversicherung, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und der ebenfalls zur Axa gehörenden pro bAV Pensionskasse besteht.

"Einen Vertrag für die GesundheitsRente können auch Ärzte und Medizinische Fachangestellte schließen, die nicht tarifgebunden sind", erläutert Uwe Brandt von der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV).

Die Vorauswahl durch die Tarifparteien hat viele Vorteile. Für Laien ist es so gut wie unmöglich, gute und schlechte Angebote auseinanderzuhalten. Manche Versicherer haben spezielle Lösungen für Arztpraxen im Programm, zum Beispiel die Allianz Leben oder die Gothaer.

Die Allianz Leben hat einen Rahmenvertrag mit dem Verband der Heilberufe, der ebenfalls auf Arztpraxen zugeschnitten ist.

Konventionelle Angebote sind häufig wenig flexibel

Andere Versicherer versuchen, Ärzten und ihren Angestellten eine konventionelle Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung zu verkaufen.

"Angebote, die nicht speziell auf Praxen ausgerichtet sind, haben große Nachteile für Ärzte und ihre Angestellten", so Dr. Ralf Raube, Leiter des Geschäftsbereichs betriebliche Altersversorgung beim Versicherungsvermittler MLP.

Oft sind Versicherer nicht dazu bereit, kleine Monatsbeiträge von unter 50 Euro für die Betriebsrente zu akzeptieren - um die geht es aber hier. "Allgemeine Angebote sind häufig auch nicht flexibel genug", sagt Raube.

Die Angestellten pausieren vielleicht nicht nur für die drei Jahre, die die meisten Verträge als beitragsfreie Zeit vorsehen. Bekommt eine Mitarbeiterin nach dem ersten Kind schnell das zweite, bleibt sie möglicherweise vier oder fünf Jahre zu Hause.

Ein weiterer Pluspunkt der speziellen Tarife: die Konditionen. "Bei Gruppenverträgen erhalten Kunden sehr viel bessere Bedingungen", verdeutlicht Raube. "Die Abschluss- und Verwaltungskosten sind erheblich niedriger."

Damit steigt die Rendite für die Beschäftigten. "Die problemlose, gebührenfreie Übertragung der Verträge beim Arbeitsplatzwechsel ist ein weiterer Vorteil der Branchenlösung", so Raube weiter.

Chef muss den Aufbau der Betriebsrente unterstützen

AAA und VmF haben einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung geschlossen. Dieser sieht vor, dass der Praxischef den Aufbau der Betriebsrente finanziell unterstützt.

Danach müssen Ärzte Auszubildenden und Angestellten, die mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten, 30 Euro im Monat für die Betriebsrente zahlen. Teilzeitkräfte mit einer geringeren Wochenstundenzahl bekommen 20 Euro.

Mit dem Zuschuss können Mitarbeiter eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen, ohne selbst Geld dazusteuern zu müssen. Angesichts der niedrigen gesetzlichen Renten ist es aber sinnvoll, den Beitrag aufzustocken. "Dazu bieten sich die vermögenswirksamen Leistungen an", erklärt DÄV-Mann Brandt. Das sind 30 Euro.

Stecken die Mitarbeiter sie in die Betriebsrente, spart der Arzt Sozialabgaben. Laut Tarifvertrag muss er die weitergeben, so dass einer Vollzeitangestellten insgesamt 66 Euro im Monat für den Aufbau der Betriebsrente zustehen.

Das alles gilt als arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung, nicht als Entgeltumwandlung. Die Entgeltumwandlung kann das Team zusätzlich betreiben.

Sparen ohne Einbußen beim Nettoverdienst

Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Praxischef dazu einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Beitrags (mindestens 10 Euro) leistet, den der Mitarbeiter zahlt.

Sowohl Praxischefs als auch Angestellte müssen keine Sozialabgaben für diesen Beitrag zahlen. Außerdem sind die Beiträge zur Entgeltumwandlung steuerfrei. Der Effekt ist enorm.

"Die Beschäftigten können fürs Alter sparen, ohne Einbußen beim Nettoverdienst zu haben", hebt Brandt hervor. Stellt der Arzt eine neue Kraft an, die bereits einen betrieblichen Altersversorgungsvertrag hat, entscheidet er, wie es damit weitergeht.

Entweder er übernimmt den Vertrag, oder er verfügt, dass der Vertrag auf einen anderen Anbieter übertragen wird.

Das kann sinnvoll sein, wenn in der Praxis bereits ein gut funktionierendes Betriebsrenten-System existiert und es einheitlich bleiben soll. Hat der neue Mitarbeiter eine GesundheitsRente und der Arzt bietet sie auch an, muss der Vertrag nur umgeschrieben werden.

Wer früh anfängt, wird im Alter belohnt

Garantierte Renten für vollangestellte Medizinische Fachangestellte bei einem konstanten Monatsbeitrag von 103 Euro
Eintrittsalter monatliche Rente
garantiert gesamt*
18 300,73 694,57
20 285,17 634,90
25 247,86 504,28
30 212,65 396,31
35 179,35 306,92
40 147,79 232,82
45 117,80 170,49
50 89,20 118,83
*Tarif Rente Classic; Überschüsse können nicht garantiert werden, den Berechnungen liegen die für das Jahr 2012 deklarierten Werte zugrunde.
Quelle: Deutsche Ärzteversicherung - Tabelle: Ärzte Zeitung
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