Verlegter Gerichtstermin bei Anwaltsurlaub
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Prozessbeteiligter hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ein Gerichtstermin wegen des Urlaubs seines Anwalts verlegt wird.
Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Das gelte auch, wenn der Anwalt an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt. Ein Prozessbeteiligter dürfe erwarten, vor Gericht von dem Anwalt vertreten zu werden, der die Bearbeitung des Falls übernommen habe, so das OLG.
Az.: 9 W 32/07