Ärzte, Kliniken und Co.

Bürger wünschen sich verständliche Qualitätsangaben

Mehr als jeder zweite Bundesbürger glaubt, dass es große Qualitätsunterschiede in der Arbeit der Ärzte oder in Kliniken gibt, zeigt eine Umfrage. Die große Mehrheit ist für eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Qualität.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

GÜTERSLOH. 54 Prozent der Bundesbürger sind der Meinung, dass die Qualitätsunterschiede zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Deutschland sehr stark oder eher stark sind, nur zwölf Prozent halten sie für gering.

91 Prozent befürworten deshalb, dass Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet sein sollen, ihre Qualität für jedermann verständlich offenzulegen.

Dies sind Ergebnisse einer Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2005 unter 1004 Bundesbürgern im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, die jetzt im "Spotlight Gesundheit" unter dem Stichwort "Public Reporting" veröffentlicht worden sind.

Datenschützer: Öffentliche Rechenschaftspflicht ist legitim

Public Reporting verfolgt den Zweck, die Auswahlentscheidung von Versicherten und Ärzten über Einrichtungen des Gesundheitswesens auf eine bessere Grundlage zu stellen und darüber hinaus den Qualitätswettbewerb zu intensivieren.

Auch Datenschützer halten eine öffentliche Rechenschaftspflicht für legitim. Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz, in "Spotlight Gesundheit": "Transparenz erleichtert den medizinische Hilfe suchenden Menschen, sich in voller Kenntnis der Chancen, Risiken und Kosten für oder gegen eine Therapie zu entscheiden."

Und: "Wofür eine Klinik ihr Geld ausgibt, wie hoch die Komplikationsrate ist und welche Therapien angeboten werden, sollte öffentlich gemacht werden. Das verhindert der Datenschutz nicht."

Auch wenn sich nur wenige Patienten tatsächlich über die Qualität im Gesundheitswesen informieren, so ist der Wunsch danach sehr ausgeprägt: 81 Prozent glauben, dass Qualitätsdaten eine Hilfestellung bieten können.

Dies führt jedoch nicht unbedingt dazu, dass (potenzielle) Patienten absolut eigenständig eine Wahlentscheidung treffen wollen. 84 Prozent der von TNS Emnid Befragten sind vielmehr daran interessiert, "dass mein behandelnder Arzt mir ausführlich Erläuterungen zu den Qualitätsmerkmalen der Klinik gibt".

Mit 57 Prozent ist der Anteil derer, die sagen, sich das notwendige Wissen selbst mit geeigneten Broschüren oder Internet-Informationen anzueignen, deutlich kleiner.

Einfluss des Arztes als sehr groß erachtet

So wird denn auch eine starke Rolle des Haus- oder Facharztes bei der Auswahl etwa eines Krankenhauses gesehen: 29 Prozent halten den ärztlichen Einfluss für "sehr groß",

61 Prozent für "groß" - nur jeder zehnte sieht einen geringen oder gar keinen Einfluss. Insofern ist Public Reporting", insbesondere der Krankenhäuser, für die Zielgruppe der zuweisenden Ärzte von entscheidender Bedeutung.

Auch wenn bei weitem nicht alle Verbraucher oder auch Patienten rationale informationsbasierte Entscheidungen treffen, so hat vergleichende Verbraucherinformation nach der Interpretation der Bertelsmann Stiftung eine wichtige Funktion im Wettbewerb.

Denn schon wenige informierte Verbraucher reichen aus, um einen Qualitätswettbewerb zu stärken.

Nach einer WHO-Studie "Public Reporting in health and long-term care to facilitate provider choice" kann dieses Instrument Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtungen zu Leistungsverbesserungen bewegen. Dies gilt zumindest dann, wenn Vielfalt unter den Leistungsanbietern herrscht.

Insofern hat Public Reporting mehrere Zwecke: Information für Patienten und ihre Ärzte, etwa bei der Wahl des Krankenhauses, Setzen von Benchmarks und daraus resultierende Verbesserungsprozesse, Nutzung für Marketingzwecke, Entwicklung qualitätsorientiertere Verträge und Vergütungssysteme.

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