Ärzte müssen der Praxisgebühr nicht nachjagen
NEU-ISENBURG. Das neue Vertragsarztrecht schafft nicht nur neue Anstellungs- und Kooperationsmöglichkeiten, sondern entlastet Vertragsärzte auch bei der Einziehung der Praxisgebühr. Sie müssen das "Eintrittsgeld" nur noch einmal bei säumigen Patienten anmahnen.