Vier Jahre Unterhalt für kinderlose Ex-Frau
KARLSRUHE (bü). Auch wenn auf Seiten einer geschiedenen Ehefrau keine ehebedingten Nachteile ins Feld geführt werden können, muss bei langer Ehedauer "ein maßgeblicher Zeitraum" für den Anspruch auf Unterhalt zugebilligt werden. Der Unterhaltsanspruch kann laut Oberlandesgericht Karlsruhe auf vier Jahre befristet werden.
Az.: 2 UF 200/08