Ärzte dürfen Falschparker abschleppen lassen
KARLSRUHE (mwo). Falschparker auf dem Praxis-Parkplatz dürfen abgeschleppt werden - unabhängig davon, ob noch weitere Parkplätze frei sind. Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das sogar für einen Supermarkt-Parkplatz.
Der Kläger hatte sein Auto auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Von dort ging er nicht einkaufen, sondern besuchte ein Fußballspiel. Das war laut BGH "verbotene Eigenmacht, derer sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt".
Az.: V ZR 144/08