Ärzte dürfen Falschparker abschleppen lassen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). Falschparker auf dem Praxis-Parkplatz dürfen abgeschleppt werden - unabhängig davon, ob noch weitere Parkplätze frei sind. Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das sogar für einen Supermarkt-Parkplatz.

Der Kläger hatte sein Auto auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Von dort ging er nicht einkaufen, sondern besuchte ein Fußballspiel. Das war laut BGH "verbotene Eigenmacht, derer sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt".

Az.: V ZR 144/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können