Ärzte dürfen Falschparker abschleppen lassen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). Falschparker auf dem Praxis-Parkplatz dürfen abgeschleppt werden - unabhängig davon, ob noch weitere Parkplätze frei sind. Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das sogar für einen Supermarkt-Parkplatz.

Der Kläger hatte sein Auto auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Von dort ging er nicht einkaufen, sondern besuchte ein Fußballspiel. Das war laut BGH "verbotene Eigenmacht, derer sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt".

Az.: V ZR 144/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Sozialgericht München

Virologe Drosten muss Gutachten zu möglichen Corona-Impfschäden erstellen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Empfehlung

Zwei Biomarker werden bei Asthma zum Standard

Krebsprävention

HPV und seine Folgen: Mit diesen Antworten beruhigen Sie Patienten

Tipps zur Übergabe

Verkauf geplant? So steigern Sie den Wert Ihrer Praxis

Lesetipps
Eine Ärztin zeigt einer Patientin eine Kanüle.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vierte Säule

Diese Impfungen sind wichtig für die kardiovaskuläre Prävention