Geborgte Gehhilfe versteigert
HALLE (dpa). Weil er eine von seiner Krankenkasse geborgte Gehhilfe per Internetauktion verkauft hat, ist ein beinamputierter Mann vom Amtsgericht Halle zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 46-Jährige habe das rechtskräftige Urteil wegen Unterschlagung akzeptiert, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Die spezielle Gehhilfe für Treppen war dem Behinderten von seiner Kasse leihweise zur Verfügung gestellt worden. Der Angeklagte habe das rund 4800 Euro teure Gerät im vergangenen Frühjahr bei einem Internet-Auktionshaus angeboten und für 1700 Euro an eine fachkundige Firma verkauft. Der Mann ist laut Gericht bereits wegen Vermögensdelikten wie Betrug und Diebstahl vorbestraft.
Az.: 320 Ds 279 Js 23981/08