Strafe und Berufsverbot für Schönheitschirurgen
BERLIN (dpa). Das Berliner Landgericht hat einen Schönheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der 60-Jährige hatte eine Op bei einer Patientin vorgenommen, woran diese später starb. Ihm wurde zudem ein vierjähriges Berufsverbot auferlegt. Laut Anklage hatte der Arzt trotz des lebensbedrohlichen Zustands der Patientin erst Stunden später einen Notarzt gerufen.