Substitution: Pharmafirmen dürfen warnen

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FRANKFURT/MAIN (reh). Dürfen Rabattarzneimittel bei "gleichem Indikationsbereich" vom Apotheker ausgetauscht werden? Wenn es nach den Arzneimittelherstellern geht, eher nicht. Jetzt haben sie ein Gerichtsurteil auf ihrer Seite.

Das Pharmaunternehmen Stada hatte - wie der Branchendienst "Apotheke Adhoc" berichtet -zum Start der dritten AOK-Rabattrunde im Sommer 2009 ein Informationsschreiben an Apotheker geschickt. Darin war zu lesen, dass eine Stada-Verordnung nicht substituiert werden dürfe, "solange keine Gleichheit des Gesamtindikationsbereiches vorliegt oder zumindest eine Übereinstimmung für die konkrete Indikation des Patienten ... festgestellt ist."

Dies hielt der "Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft" für irreführende Werbung und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies den Antrag nun zurück (Az.: 6 U 198/09), Pharmafirmen dürfen also Apotheker informieren. Auch, weil es nach Meinung der Richter nicht ausgeschlossen sei, dass unterschiedliche Zulassungen nicht nur auf Formalien der Zulassungsverfahren beruhten, sondern sachlich begründet seien.

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