KOBLENZ (bü). Ein Stabsarzt der Bundeswehr kann durchsetzen, aus dem Soldatendienst entlassen zu werden, wenn er an einer Gummi-Inhaltsstoffe-Allergie leidetund er deswegen weder ABC-Schutzmasken tragen noch in einem Krankenhaus arbeiten kann.
Er sei dienstunfähig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil, weil er den spezifischen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen eines möglichen militärischen Einsatzes nicht gewachsen sei.
Az.: 10 A 10628/11
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Gegen den rauen Ton in Kliniken In Kliniken herrschen mitunter raue Umfangsformen. Für ein Umdenken kämpft das Bündnis Junger Ärzte.
Wo es wie viele Kliniken und Klinikbetten gibt
In Deutschland gab es zuletzt immer weniger Krankenhäuser. Wir zeigen anhand von Landkarten auf, wie viele Kliniken und Krankenhausbetten die einzelnen Stadt- und Landkreise aufweisen.