Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Genussrecht ist keine "sichere Geldanlage"

SCHLESWIG (dpa). Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben.

Veröffentlicht:

Die Firma bewerbe im Verkaufsprospekt Genussrechte als sichere Geldanlage, obwohl die Möglichkeit bestehe, dass bei einer Insolvenz des Unternehmens die Einlagen ganz oder teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden können.

Verbraucher könnten die Werbung des Unternehmens so verstehen, als handele es sich um eine ebenso sichere Anlage wie ein Sparbuch. Dies sei aber nicht der Fall, da es bei einem Sparbuch eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro gebe.

Zudem investiere der Erwerber nicht direkt in Windkraftanlagen, wie durch den Verkaufsprospekt suggeriert werde.

Auch eine maximale Flexibilität, mit der das Unternehmen geworben habe, sei nicht gegeben, da eine reguläre Kündigungsmöglichkeit erst ab fünf Kalenderjahren bestehe.

Az.: 6 U 14/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

162 Studien ausgewertet

Häufigkeit von zerebralen Aneurysmata nimmt zu

Lesetipps
Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?